Änderungen an unseren Rechtstexten

Diese Seite führt alle veröffentlichten Änderungen an unseren AGB, dem Auftragsverarbeitungsvertrag, der Liste der Unterauftragsverarbeiter, der Datenschutzerklärung und der Cookie-Richtlinie seit der Neufassung vom 30. Juli 2026 auf. Jede Fassung der AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags bleibt unter einem eigenen Link abrufbar, sodass Sie jederzeit die Fassung nachlesen können, der Sie zugestimmt haben. Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie und Liste der Unterauftragsverarbeiter verlinken auf ihren aktuellen Stand.

  1. Neue Regeln für Änderungen. Ist der Kunde mit einem neuen Unterauftragsverarbeiter oder einer Änderung der AGB nicht einverstanden, kann er den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Änderung wirksam wird, und erhält bereits gezahlte Entgelte anteilig zurück. Die Ankündigungsfrist beträgt für beides 14 Tage (bei den AGB bisher sechs Wochen). Hauptleistungen und Preise lassen sich auf diesem Weg nicht ändern; für Preisänderungen gilt weiter die eigene Frist von sechs Wochen. Neu geregelt sind der kurzfristige Ersatz eines Unterauftragsverarbeiters, etwa wenn ein Anbieter seine Leistung einstellt, und Änderungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden, die ab Veröffentlichung gelten.

  2. E-Mails laufen jetzt über Amazon Web Services in der AWS European Sovereign Cloud (Deutschland) statt über Postmark (USA). AWS ersetzt Postmark in Anlage 3 und in der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Jeder Eintrag der Liste verlinkt jetzt den Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters.

  3. Alle KI-Funktionen laufen über Vertex AI von Google Cloud in der EU, mit Modellen von Claude und Gemini. Anthropic und Cursor/xAI sind keine Unterauftragsverarbeiter mehr und erhalten keine Kundendaten. Die gesonderte Freigabe je KI-Anbieter entfällt; KI-Funktionen laufen nur, wenn ein berechtigter Nutzer sie startet. Ziffer 6.1 der AGB, die Anlagen 1 bis 3 des AVV und die Datenschutzerklärung beschreiben den neuen Stand.

  4. finAPI und Plaid sind als Anbieter der Bankanbindung aufgeführt statt als Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde beauftragt sie unmittelbar zu deren eigenen Bedingungen, und sie handeln als eigenständige Verantwortliche (§ 5 Abs. 6 des AVV in dieser Version). Die automatische Anbindung eines Bankkontos bleibt optional; der manuelle Import ist die Alternative. Die Datenschutzerklärung erläutert jetzt die Bankanbindung.

  5. Der Umzug zu Google Cloud in Frankfurt ist abgeschlossen. PlanetScale, Vercel und Cloudflare sind keine Unterauftragsverarbeiter mehr. Der Eintrag für Google Cloud umfasst jetzt Hosting, Datenbank und Dateispeicher in Deutschland.

  6. Intercom ist kein Unterauftragsverarbeiter mehr. Der Support läuft jetzt über ein Formular im Produkt und wird per E-Mail beantwortet. Die App zeigt kein Cookie-Banner mehr, weil sie nur die für die Anmeldung nötigen Cookies setzt; die Cookie-Richtlinie führt sie auf.

  7. Sentry ist kein Unterauftragsverarbeiter mehr. Fehler im Browser gehen jetzt an die eigenen Server von SaaSFlow, ohne Dritte und ohne Cookie. Die Datenschutzerklärung beschreibt, was ein Fehlerbericht enthält.

  8. Google Workspace und Slack sind nicht mehr in der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Es sind interne Arbeitsmittel, die keine Kundendaten im Auftrag des Kunden verarbeiten. Die Liste und Anlage 3 grenzen solche Arbeitsmittel jetzt ab, und die Datenschutzerklärung beschreibt sie gesondert.

  9. Neue Fassung aller Rechtstexte auf Deutsch und Englisch. AGB 2.0 ersetzen die bisherigen Bedingungen durch einen Vertrag nach deutschem Recht für Geschäftskunden. Der neue Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO enthält die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die genehmigten Unterauftragsverarbeiter. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter, die Datenschutzerklärung und die Cookie-Richtlinie wurden vervollständigt und an Website und Produkt angepasst.